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siehe auch: Beißhemmung



Während die Zugehörigkeit einer Tieres zu einer Art heute durch genetische Analysen eindeutig nachweisbar ist, kann die Zugehörigkeit zu einer Rasse in der Regel nur durch die Analyse äußerlich erkennbarer, so genannter rassetypischer Merkmale festgestellt werden. Die Zugehörigkeit zu einer Zuchtlinie kann hingegen meist nur durch Abstammungsnachweise erbracht werden.



Als Zuchtlinie werden Teilpopulationen innerhalb einer Rasse (oder Unterart) bezeichnet, die genetisch einheitlicher sind als die Rasse, der sie angehören und die nur mit Angehörigen ihrer eigenen Zuchtlinie verpaaart werden. Häufig sind Zuchtlinien durch gezielte oder geduldete Inzucht entstanden, in der Erwartung, dass bestimmte erwünschte Merkmale mit besonders großer Wahrscheinlichkeit auch in der nächsten Generation wieder in Erscheinung , die in Forschungseinrichtungen als Testtiere verwendet werden.



Auch in der Hunde- und Katzenzucht wird häufig von Zuchtlinien gesprochen, wobei hier in der Regel die Herkunft der Tiere von bestimmten Züchtern gemeint ist. Eine gewisse Relevanz bekam die Unterscheidung von "Rasse" und "Zuchtlinie" im Zusammenhang mit der Diskussion um so genannte Kampfhunde. Hier dreht sich die Auseinandersetzung zwischen Tierzüchtern, Haltern und Polizeibehörden oft um die Frage, ob die gesamte Rasse als gefährlich einzustufen ist oder ob dies nur für bestimmte Zuchtlinien gilt.




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Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Übersicht: Index Hundezucht